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Neue Winterreifen-Regelung ab Oktober 2024 

Winterreifen- und Allwetterreifen, die für winterliche Verhältnisse konzipiert sind, waren lang am “M+S”-Symbol zu erkennen. Im Detail steht das Kürzel “M+S” für „Matsch und Schnee“. Ab Oktober 2024 sind diese Art von Reifen nicht mehr zulässig.

Offiziell reicht das “M+S”-Symbol am Reifen schon seit 2018 auf deutschen Straßen nicht mehr aus – Stattdessen sind Winter- und Ganzjahresreifen mit “Alpine”-Symbol (ein Berg mit Schneeflocke) zur kalten Jahreszeit vorgeschrieben. Bereifungen, die über das “M+S”-Zeichen verfügen, wurden bzw. bisher noch geduldet. Ab Oktober 2024 ist damit endgültig Schluss: Die Übergangsphase endet mit dem 30. September 2024 und die Nutzung der Reifen mit “M+S”-Symbol ist verboten.

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Wer noch Reifen mit M+S-Symbol nutzt: Bußgeld bis zu 120 Euro

Wer einem Wechsel bis Oktober 2024 nicht nachgeht und weiterhin mit M+S Reifen unterwegs ist, der riskiert ein Bußgeld. Für eine falsche Bereifung müssen Camper am Auto, Wohnwagen oder Wohnmobil mit einer Strafe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Behinderung anderer Straßenbenutzer sieht der Bußgeldkatalog sogar eine Strafe von 80 Euro vor. Bei einer Gefährdung fallen 100 Euro an, im Falle eines Unfalls sogar 120 Euro. Zusätzlich gibt es einen weiterhin einen Punkt in Flensburg. Wer im Ausland unterwegs ist, muss ggf. mit noch strengeren Regeln zur Winterreifenpflicht rechnen. 

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Warum Winterreifen so wichtig sind

Die richtigen, auf die Jahreszeit angepassten Autoreifen sorgen für eine sichere und komfortable Fahrt mit optimalen Fahreigenschaften. Schleuder-Risiken vermeiden, die KFZ-Leistung erhöhen und den Bremsweg verringern sind einige wichtige Gründe dafür, um bei kühlen Temperaturen die Winterreifen aufzuziehen. Winterreifen bieten dir grundsätzlich eine bestmögliche Griffigkeit bei Schnee und Matsch auf den Straßen. Sie bremsen auf kalter Fahrbahn deutlich besser als Sommer- oder auch Ganzjahresreifen.

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Der richtige Zeitpunkt für Winterreifen

Die Winterreifen-Floskel “O bis O” – Oktober bis Ostern – ist so bekannt, dass fast jeder Autofahrer schon davon gehört haben dürfte. Winterliche Straßenverhältnisse können diese Grenzen durchaus mal überschreiten. 

Empfohlen von vielen Reifenherstellern wird die sogenannte 7-Grad-Regel: Wenn sich kein Frost bemerkbar macht und die Temperaturen dauerhaft bei über 7 Grad Celsius liegen, sind Sommerreifen sinnvoll. Umgekehrt sollte bei weniger als 7 Grad Celsius die Winterbereifung aufgezogen werden. Dennoch ist bei beiden Faustformeln Vorsicht geboten und es empfiehlt sich für den richtigen Zeitpunkt beim Wetterwechsel Folgendes: Das altbewährte Augenmaß auf den Straßen und ein Blick auf die längerfristige Weiterentwicklung.

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Winterreifenpflicht in Deutschland, Österreich und Italien

In Deutschland, Österreich und Italien gelten unterschiedliche Regelungen zur Pflicht von Winterreifen. Auf deutschen und österreichischen Straßen herrscht keine generelle Winterreifen- oder Schneekettenpflicht, allerdings gilt eine sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Diese schreibt eine winterliche Bereifung vom 1. November bis zum 15. April des Folgejahres für Autofahrer bei Glatteis, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vor. Die situative Winterreifenpflicht ist dann erfüllt, wenn auf allen Radpositionen Winterreifen angebracht sind. Bei Nicht-Einhaltung drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro.

In Italien macht jede Provinz seine eigene Regelungen zur Winterreifenpflicht. In den meisten Teilen von Italien ist es kein Muss, Winterreifen aufzuziehen. Jedoch kann die geeignete Bereifung durch Schilder kurzfristig angezeigt werden. Gleiches gilt für Schneeketten. Obacht für Wintercamper in Südtirol: Hier muss dein Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen zwingend mit Winterausrüstung ausgestattet sein. Auf der Brennerautobahn A22 (bis Affi) sowie auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bozen besteht vom 15. November bis zum 15. April sogar eine allgemeine,witterungsunabhängige Winterausrüstungs-Pflicht. Im Aostatal gilt dasselbe vom 15. Oktober bis zum 15. April. Falls du dich nicht an die Regeln hältst, drohen Bußgeldern bis zu 345 Euro. Zu beachten ist außerdem, dass Winter- oder Ganzjahresreifen im Sommer auf italienischen Straßen nicht verwendet werden dürfen.

Camper, die auf dem Weg zum Ski- oder Wellnessurlaub in Richtung Alpen unterwegs sind, sollten sich vorher über die geltenden Bestimmungen informieren und sich ggf. mit Winterreifen oder Schneeketten auf entsprechende Witterungsverhältnisse und Vorschriften einstellen.

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Ganzjahres- vs. Winterreifen

Wer den Wechselaufwand zwischen Sommer- und Winterreifen zweimal im Jahr nicht haben möchte, der entscheidet sich gern für Ganzjahresreifen. Solche bieten jedoch nicht die Sicherheit auf kalten Fahrbahnen, wie es reine Winterreifen tun. Für Autofahrer, die prioritär in der Stadt und weniger im Gebirge unterwegs sind und somit weder hohe Geschwindigkeiten erreichen als lange Strecken fahren, sind Ganzjahresreifen eine gute Möglichkeit. Letztlich ist die Entscheidung für diesen oder jenen Reifentyp individuell – wichtig ist jedoch, dass sowohl die Reifen ab Oktober 2024 das "Alpine"-Symbol aufweisen. 

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Foto: Wintercamping beim Caravan Park Sexten

Jetzt heißt es: Bereifung prüfen, ggf. austauschen

Schon seit längerer Zeit werden Reifen mit dem “M+S”-Zeichen nicht mehr zum Verkauf angeboten. Trotzdem werden sie noch von einigen Autofahrern genutzt. Wir empfehlen, spätestens jetzt auf die Seitenwand der Reifen zu werfen. Sollten hier beide Zeichen – “M+S”- und das "Alpine"-Symbol – zu sehen sein, so sind die Reifen auch ab Oktober 2024 zulässig. Bereifungen mit reiner "M+S"-Kennzeichnung sollten umgehend ersetzt werden.